Das Ultimatum der Berliner Krankenhausbewegung ist seit dem letzten Wochenende abgelaufen – weder der TV-E, noch der TVöD wurden durchgesetzt. Das heißt also: seit gestern sind die Beschäftigten von Charité, Vivantes und deren Töchtern im Streik! Durch eine Einstweilige Verfügung hat die Vivantes Geschäftsführung den Streik jedoch gerichtlich verhindern können. Was bedeutet das eigentlich und wie geht es jetzt weiter?
Streik im Krankenhaus – nur mit Notdienstvereinbarung
Um eine Gefährdung von Patient*innen zu vermeiden, findet ein Streik im Krankenhaus nur mit einer sogenannten Notdienstvereinbarung statt. Damit wird eine Mindestpersonalbesetzung festgelegt, um die Notfallversorgung von Patient*innen sicherzustellen. Sowohl von Arbeitgeber- als auch von Gewerkschaftsseite werden Vorschläge zur Notdienstvereinbarung gemacht. Laut der Gewerkschaft ver.di war die Geschäftsführung der Vivantes-Kliniken nicht bereit, Stationen und Betten zu sperren. Mit den Schließungen werden nur elektive Aufnahmen verhindert, also zum Beispiel Operationen und Behandlungen, die nicht dringend notwendig sind. So werden nur so viele Patient*innen aufgenommen, wie auch versorgt werden können. „Notfallpatienten sind natürlich nicht vom Streik betroffen und werden auf jeden Fall versorgt“, sagt Janine Balder, Gewerkschaftssekretärin von ver.di. Ohne vorherige Bettensperrungen von Seiten der Vivantes-Geschäftsführung wird allerdings verhindert, dass die Beschäftigten ihr Streikrecht in Anspruch nehmen können. Schließlich werden Patient*innen, die schon da sind, nicht allein gelassen. Da die ersten Vorschläge für die Notdienstvereinbarung von ver.di schon im April vorgelegt wurden, war genug Zeit, um elektive Operationen anders zu planen und so eine Gefährdung der Patient*innen auszuschließen.
Einstweilige Verfügung durch Arbeitsgericht
Vivantes erlangte vor dem Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung, die den Beschäftigten das Streiken unmöglich macht. Die Notfallversorgung sei nicht gesichert, heißt es in der Begründung. Das Absurde daran ist, dass eben die Geschäftsführung nicht bereit war, die Notdienstvereinbarung zu unterschreiben und somit verhinderte. Deshalb wurde der am Montag begonnene Streik nach einigen Stunden bereits gestoppt.
Streikrecht für alle?
Verfassungsrechtlich ist das Streikrecht als Grundrecht gesichert. Es gilt somit auch für Beschäftigte im Krankenhaus. Voraussetzung ist, dass es einen Aufruf einer Gewerkschaft im Sinne des Arbeitsrechts gibt, wie es ver.di ist. Um sowohl das Grundrecht auf Streik, als auch die Patient*innenversorgung zu sichern, werden eben genannte Notdienstvereinbarungen ausgehandelt. Da ver.di mit den Vorschlägen zu diesen Vereinbarungen zeigt, dass das Wohl der Patient*innen berücksichtigt wird, entschied das Arbeitsgericht am Dienstag, den Streik für zulässig zu erklären.
Problem Normalzustand
Nicht der Streik gefährdet das Patient*innenwohl, sondern der Normalzustand. Wenn im normalen Arbeitsalltag nicht genug Personal im Krankenhaus verfügbar ist, weil das Management an allen Ecken und Enden spart, um möglichst hohe Profite zu erzielen, liegt genau dort die Ursache für eine Patient*innengefährdung! Der Streik ist das letzte Mittel, um darauf aufmerksam zu machen, dass es so nicht weitergeht. Solange mit Gesundheit Gewinne erwirtschaftet werden können, steht das Wohl von Patient*innen wie Beschäftigten nicht im Fokus der Krankenhausleitungen. Beim Versuch, den Streik gerichtlich zu unterbinden, handelte es sich um einen Versuch, Profiteinbußen zu vermeiden.
Heute wird also weiter gestreikt! Folgt unserem Telegram-Kanal für mehr aktuelle Informationen: https://t.me/GesundheitStattProfiteBerlin